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Häufig gestellte Fragen

Finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen der Benutzer heraus. Wenn Sie immer noch Zweifel haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

  • In dieser Rubrik befinden sich Antworten zu einigen der am häufigsten gestellten Fragen über die Zahlungsbedingungen.

    • Die Kreditkarte dient als Garantie für die Mietzahlung. Bei der Abholung des Fahrzeuges wird die Kreditkarte über den Haftbetrag (der Betrag hängt von der Art der Schutzklausel ab, die Sie wählen) authorisiert (wir reservieren die entsprechenden Mittel). Der für die Freischaltung notwendige Zeitram kann, abhängig von der Bank, bis zu 30 Tage dauern.

    • Eine Bargeldhinterlegung ist nicht möglich, es ist eine Kreditkarte zu verwenden.

    • Sie können mit Kredit- und Debitkarten oder in Bargeld (EUR), durch Einlösung von American Express-Punkten, per Banküberweisung, falls bei der Buchung angegeben, und in Raten bezahlen.

    • Ja. 

    • Ja, falls nach der Vermietung der Bedarf nach allfälligen weiteren Eintreibungen (Parkstrafe aufgrund von rechtswidrigem Parken während der Fahrzeugmiete, Ordnungswidrigkeiten, Schäden, die nach dem Waschen des Fahrzeuges entdeckt wurden und nicht sichtbar waren, falls das Fahrzeug extrem schmutzig gewesen ist, Schäden am Fahrzeug oder Rückgabe mit einer geringeren Menge an Kraftstoff, die nach der Fahrzeugrückgabe durch Nutzung der Key Box festgestellt wurde) zum Vorschein tritt. Über sämtliche nachträglichen Eintreibungen werden Sie per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.

    • Die Schadensbeteiligung ist der Maximalbetrag, der im Falle neuentstandener Schäden am Fahrzeug in Rechnung gestellt wird, wohingegen die Hinterlegung ein Betrag ist, der die Schadensbeteiligung und die Kosten umfasst, die bei der Fahrzeugübernahme vereinbart worden sind (z.B. Fahrzeugvermietung, Sonderausstattung...).

    • Die Schutzklauseln können Sie auch bei der Fahrzeugabholung vereinbaren. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen gerne die Vorteil einer jeden Schutzklausel erläutern.

    • Durch die Zahlung einer Schutzklauselgebühr wird die Haftung des Nutzers für andere in den gesetzlichen Vorschriften und in den Versicherungsregeln vorgesehenen Fällen, die den Verlust der Versicherungsrechte regeln, weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Außerdem schließen die aufgeführten Klauseln die Haftung für Schäden, die durch Kriegsmanöver oder Aufruhre entstanden sind, wie auch für Schäden aufgrund eines Verlustes/Schadens an der Sonder- und Standardausstattung des Fahrzeuges, den Schlüsseln und Dokumenten nicht aus und wird die Haftung auch nicht eingeschränkt. Außerdem schließen die zusätzlichen Schutzklauseln die Haftung der Nutzer dritten Personen gegenüber oder die Haftung für an deren Vermögen entstandenen Schäden keineswegs aus und wird die Haftung auch nicht eingeschränkt.

    • Sofern Sie keine Schutzklausel vereinbart haben, wird der Schaden gemäß der Preisliste für Ihre Fahrzeugkategorie aus dem Hinterlegungsbetrag beglichen.

    • Sie können die Miete bei der Abholung bezahlen. In diesem Falle verringert sich der Vorauthorisierungsbetrag (mit den Schutzklauseln wird die Vorauthorisierung auf ein Minimum verringert).

  • In dieser Rubrik befinden sich Antworten zu den am häufigsten gestellten allgemeinen Fragen.

    • Die Grenzübergangsgebühr wird nur bezahlt, wenn Sie in Nicht-EU-Länder reisen, da dort ein höheres Risiko für Diebstahl, Beschädigung etc. besteht. Die Gebühr beträgt 59,00 EUR und hängt NICHT von der Anzahl der Miettage oder der Anzahl der Länder ab, die Sie besuchen.

    • Ja, Sie zahlen eine Gebühr.

    • Die Gebühr für die kroatischen Autobahnen wird in Bar oder mithilfe einer Bankkarte an der Autobahnausfahrt bezahlt.

    • Die Parkstrafe können Sie direkt an die zuständige Behörde oder bei der Rückgabe des Fahrzeug unter Zahlung zusätzlicher administrativer Kosten bezahlen. Falls Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen sollten, erhalten wir als Fahrzeugeigentümer die Strafe und werden Sie per E-Mail oder telefonisch hierüber benachrichtigen.

    • Basic-Schutzpaket (vom Preis umfasst) – durch das Vereinbaren dieses Pakets beschränkt sich die Nutzerhaftung für die Zahlung der Vertragsstrafe auf einen Fahrzeugschaden, bzw. auf einen Fahrzeugdiebstahl gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fahrzeugmiete von ORYX und bis zu dem in den Preislisten von ORYX aufgeführten Beträgen;

      Silver-Schutzpaket  -  der Nutzer wird von der Pflicht eines Schadenersatzes in Bezug auf die Karosserie sowie von der Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe befreit. Diese Klausel schränkt jedoch die Haftung für Folgendes nicht ein: Vernichtung/Beschädigung der Fahrzeugreifen, der Felgen oder der Radkappen, des Fahrgestells, des Fahrzeuginneren und der Fensterscheiben, Sämtliches gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fahrzeugmiete von ORYX;

      Gold-Schutzpaket  – durch das Vereinbaren und die Bezahlung dieses Pakets wird der Nutzer vollständig von der Pflicht eines Schadenersatzes am Fahrzeug sowie von der Pflicht der Zahlung einer Vertragsstrafe befreit, Sämtliches gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fahrzeugmiete von ORYX;

      Platinum-Schutzpaket – durch das Vereinbaren und die Bezahlung dieses Pakets wird der Nutzer vollständig von der Pflicht eines Schadenersatzes am Fahrzeug sowie von der Pflicht der Zahlung einer Vertragsstrafe befreit. Dieses Paket versichert außerdem den Fahrer und die Reisenden vor einem Unfall und vor einem Todesfall sowie vor der Invalidität, und zwar bis zu den vom Versicherungsunternehmen, bei welchem das ORYX-Fahrzeug versichert ist, vorgeschriebenen Beträgen und gemäß den Bedingungen des Versicherungsunternehmens.

    • Ja, wenn das Fahrzeug nicht so zurückgegeben wird, wie es übernommen wurde und der Innenraum schmutzig ist oder gegen das Rauchverbot verstoßen wurde.

    • Wir können Ihnen leider keinen Parkplatz für Ihren PKW bereitstellen. Wir können Ihnen allerdings gerne mitteilen, wo Sie das Fahrzeug während der Mietdauer parken können.

    • Nein, dies ist nicht möglich.